Baugrenzen
Geschrieben von: vermessung:büro visoell
Die Baugrenze (auch als Baufenster bezeichnet) beschreibt eine Fläche innerhalb des Grundstücks. Innerhalb dieser Fläche muss das Gebäude errichtet werden. Die Baugrenze darf nicht überschritten werden. Ebenfalls einzuhalten sind vorgegebene Abstandsflächen. Vor oberirdischen Außenwänden von Gebäuden sind Flächen von oberirdischen Gebäuden sowie von Anlagen und Einrichtungen freizuhalten (§6 HBO).

Kontaktdaten:
vermessung:büro visoell
Pfaffenweg 5
36124 Eichenzell-Lütter
www.visoell.de
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: 06656 / 9110460
Fax: 06656 / 9110461






































