Abstandsflächen
Geschrieben von: vermessung:büro visoell
Die Abstandsflächen eines Gebäudes werden ermittelt nach den Vorlagen der Landesbauordnungen. Einzuhaltende Abstandflächen sind Auflagen, deren Einhaltung für die Erteilung der Baugenehmigung erfüllt sein müssen. Die Abstandsfläche ist abhängig von der Fassadenfläche. Für Hessen gilt oft: Abstandfläche=0,5xFassadenfläche (Hausseite, Abstandflächen für Giebelseiten berechnen sich anders). Aufgabe der Abstandsflächen ist es, ausreichend Luft und Licht zwischen den benachbarten Gebäuden zu sichern und sind als Teil des Brandschutzes wirksam.
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