Absteckung
Geschrieben von: vermessung:büro visoell
Nach §65 (2)¹ HBO ist vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abzustecken und seine Höhenlage festzulegen.
Diese Arbeiten sind bei Grenzbezug und vor Baubeginn durch einen geeigneten Sachverständigen zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist auf Verlangen der beaufsichtigenden Behörde vorzulegen. Gleiches gilt für sonstige vorherige erteilte Baugenehmigung und Vorlagen.
Die Absteckung wird dabei in den meisten Fällen in zwei Arbeitsabschnitte aufgeteilt.
Erster Schritt: Grobabsteckung.
Für den Aushub der Baugrube wird in der Regel eine Grobabsteckung durchgeführt. Dabei werden die Gebäudeecken mit Holzpflöcken auf dem Grundstück ausgewiesen.
Zweiter Schritt: Feinabsteckung.
Nach dem der Aushub durchgeführt wurde kann die Feinabsteckung vorgenommen werden. Dabei werden in den meisten Fällen die Objektachsen auf ein Schnurgerüst übertragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Gebäudeecken direkt mit einer geeigneten Markierung, z.B. einer Kunststoffkegel, direkt auf den Punkt anzuzeigen.
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